BAföG Rückzahlung

BAföG-Rückzahlung Vorzeitig

Die Person, die ihre Darlehensschuld völlig oder bruchstückhaft vorzeitig ablöst, erhält auf Antrag einen anteiligen Nachlass, über dessen Höhe die Informationsseiten des BVA aufklären.

Die vorzeitige Rückzahlung der Restschuld des Darlehens ist bis zur endgültigen Tilgung des Darlehens zu jedweder Phase möglich.

Hierbei orientiert sich der wirkliche Nachlassbetrag an der jeweils noch nicht fällig gewordenen übriggebliebenen Restschuld.

Im Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid (FRB) ist schon ein Angebot für den Fall einer umgehenden vorzeitigen Rückzahlung in einer Summe mit dem höchstmöglichen Nachlass enthalten.

BAföG vorzeitige Rückzahlung 2020

Mittels einer vorzeitigen Rückzahlung des noch nicht fälligen Darlehens hat man die Möglichkeit, einen Nachlass zu erlangen.

Und jeder ehemalige BaföG Empfänger sollte insbesondere im Jahr 2020 über eine vorgezogene Zurückzahlung nachdenken, denn die Regeln bezüglich des Nachlasses und die Nachlasstabelle zur vorzeitigen Rückzahlung wurden geändert.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird von jetzt an der Rabatt stets von von dem 10.000€ Rückzahlungshöchstbetrag aus ermittelt.

Die neuen Nachlasssätze besitzen ihre Gültigkeit seitdem April 2020 und das einheitlich für alle Darlehen.

Die folgende Auflistung präsentiert die aktuell möglichen Nachlässe:

Nachlasstabelle für vorzeitige Rückzahlung des BAföG

BAföG vorzeitige Rückzahlung Bestätigung

Man bekommt automatisch eine Bestätigung über der Einzahlung des vorzeitigen Rückzahlungsbetrages.

Für den Fall, dass man nicht bis zur Fälligkeit der ersten Rate ausharren möchte, kann man die vorzeitige BAföG Rückzahlung auch direkt nach Erhalt des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid vornehmen.

Die im FRB festgestellte Schuld kann sich jedoch wegen eines Widerspruchs noch abwandeln.

BAföG-Rückzahlung Corona

Wer sich bereits in der Rückzahlungsphase zum Anteil des Darlehens des erhaltenen BAföG befindet, kann einen Antrag auf Freistellung beim Bundesverwaltungsamt einreichen, sofern das aktuelle Einkommen nicht mehr genug ist, um der Rückzahlungsverpflichtung nachzukommen.

Generell kann ein solcher Antrag auf Freistellung von der Rückzahlung unabhängig von pandemiebedingten Rückgängen von Einkommen, wie z.B. die durch Corona, gestellt werden.

Es ist möglich diesen Antrag auch online unter www.bafoegonline.bva.bund.de abzugeben.

BAföG Rückzahlung Verjährung

Es gibt keine offizielle Klausel zur Verjährung der BAföG-Darlehensschulden. Stattdessen gilt Folgendes:

Das gewährte Darlehen ist innerhalb von höchstens 20 Jahren zurückzuzahlen. Das Zurückzahlen geschieht in kontinuierlichen monatlichen Raten von 130 Euro.

Für diejenigen, welche diesen Zahlungs- und Mitwirkungspflichten fortlaufend nachkommen, endet die Pflicht zur BAföG Rückzahlung mit Ablauf jener 20 Jahre.

Unter den Mitwirkungspflichten verstehen das BVA die pünktlichen Ratenzahlungen und die Fristwahrung beim Beantragen einer Freistellung und Unterlageneinreichung.

Nach Ablauf von 20 Jahren erfolgt ein automatischer und endgültiger Erlass der BAföG-Schulden.

Jene Regelung gilt für Menschen, welche ab September 2019 erstmalig komplett oder zur Hälfte gefördert wurden. Dies jedoch nur wenn es ihnen trotz aller Anstrengungen nicht gelang, den Verpflichtungen zur Rückzahlung jederzeit nachzukommen.

Leute die schon vor dem September 2019 BAföG erhalten haben, konnten bis zum 20. Februar 2020 beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einen Antrag einreichen, dass diese Möglichkeit des definitiven Erlass der Schulden auch auf ihren Fall Gebrauch finden sollte.

Dann gilt für entsprechende Menschen gleichfalls der maximale Zeitraum zur Rückzahlung von 20 anstatt der bisher 30 Jahren. Phasen von einkommensbedingter Freistellungen sind dabei inklusive.

Für den Fall, dass kein solcher Antrag gestellt wurde, so endet die BAföG Rückzahlung erst nach 30 Jahren.

BAföG nicht zurückzahlen

Eine Freistellung oder Reduzierung von Rückzahlungsraten geschieht auf Gesuch. Dieser kann online auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes eingereicht werden. Das Formular kann ebenfalls per Post zugeschickt werden. Einkommensnachweise sowie weitere Unterlagen müssen dem BVA per Post zugeschickt werden.

Seit September 2019 gilt folgende Regel: Solange der Freibetrag um weniger als 42 Euro überschritten wird, muss keine Rückzahlrate durchgeführt werden. Wenn es aber genau 42 Euro oder sogar mehr sind, dann muss man den überschreitenden Betrag zurückzahlen, höchstens jedoch 130 Euro pro Monat. Demnach 390 Euro im Quartal. Entsprechend gilt: Das Bundesverwaltungsamt nimmt nur Raten von nicht weniger als 42 € pro Monat an. Sofern man unterhalb dessen liegt, so wird man freigestellt.

BAföG-Rückzahlung Erlass Heirat

Mittels einer Heirat verändert sich die Höhe des Freibetrags. Das bedeutet, dass man mit einer Heirat einen höheren Freibetrag erhält und man dadurch sich auch mit einem höheren Verdienst von der Rückzahlung des BAföG freistellen lassen kann. Der Freibetrag erhöht sich durch eine Ehe seit September 2019 um 610 €.

BAföG Rückzahlung Ehepartner

Bei der BAföG Rückzahlung hebt ein Ehepartner die Freibeträge um 610 Euro an. Sofern der Ehepartner Geld verdient, so wird dieser Verdienst ausschließlich auf diesen zusätzlichen Freibetrag von 610 Euro angerechnet. Der Freibetrag, welcher dem Rückzahler zusteht, wird dabei nicht angetastet.

FAQ - Frequently Asked Questions - Häufig gestellte Fragen

Kann man BAföG auch früher zurückzahlen?

Bei vorzeitiger Rückzahlung gibt es ordentlich Nachlass. Jeder der seine ganzen Schulden bis zum Beginn der Tilgung begleicht, der kann einen guten Anteil der Summe erlassen bekommen. Für die Höhe jeder Darlehenssumme ist exakt bestimmt, wie viel Nachlass dem Rückzahler gewährt wird.

Wann BAföG zurückzahlen auf einmal?

5 Jahre nach Abschluss der Förderhöchstdauer des BAföG, muss man beginnen, seine BAföG-Schulden abzuzahlen.

Man hat im Standardfall 20 Jahre Zeit, um die Rückzahlung durchzuführen.

Man kann seine BAföG-Schulden auf einmal oder in gleichmäßigen dreimonatigen Raten abgelten.

Personen die auf einmal zurückzahlen möchten, können von einem Nachlass profitieren. Es sind höchstens 10.000 Euro an BAföG-Schulden zurückzuzahlen.

Kann man BAföG Rückzahlung steuerlich geltend machen?

Der Bundesfinanzhof hat in einem Beschluss vom Februar 2008 (VI R 41/05) entschieden, dass die Rückzahlung von BAföG nicht steuermindernd ist.

Geltend gemacht werden können in der Steuererklärung hingegen nur Zinskosten von Krediten.

Da man als Student nur die Hälfte des BAföG zurückzahlen muss und dieser Anteil zudem zinsfrei ist, kann man diese Summe nicht von der Steuer absetzen.

In welchen Fällen muss man BAföG nicht zurückzahlen?

Seit September 2019 gilt folgende Regel: Falls der Freibetrag um weniger als 42 Euro überschritten wird, muss keine Rückzahlrate durchgeführt werden. Wenn es aber genau 42 Euro oder sogar mehr sind, dann muss man den überschreitenden Betrag zurückzahlen, höchstens jedoch 130 € pro Monat. Demnach 390 Euro im Quartal. Entsprechend gilt: Das Bundesverwaltungsamt nimmt nur Raten von nicht weniger als 42 Euro pro Monat an. Sofern man darunter liegt, so wird man freigestellt.